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Erneuerbare Energien Bafa) |
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09.02.2009 – Die Förderrichtlinie für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Sie wird voraussichtlich in den nächsten Wochen veröffentlicht. Damit gelten die Förderrichtlinien vom 05.12.2007 so lange fort bis die neue Richtlinie in Kraft tritt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Richtlinien des Jahres 2008 und sind noch nicht an die neuen Richtlinien des Jahres 2009 angepasst. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von - Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
- effizienten Wärmepumpen,
- besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
- Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- besonders effiziente Wärmepumpen.
Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Bafa. Weiterführende Links: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
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