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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bezuschusst durch das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ die Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern durch Ingenieure. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen und Richtlinien. Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberaterinnen / Energieberater, die über bestimmte fachliche Kenntnisse verfügen und unabhängig sein müssen. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden. Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert. Dieser Zuschuss wird direkt an den in der Bafa-Liste eingetragenen Energieberater durch das Bafa ausbezahlt. Dafür muß der Beratungsbericht den Anforderungen der Bafa entsprechen und bestimmte Mindestinhalte aufweisen. Auf eine anbieterunabhängige Ausführung des Berichtes ist unbedingt zu achten. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Energieberater die Zulassung für das Antragsverfahren besitzt. Weiterführende Links: Programm „Energiesparberatung vor Ort" (Bafa) Mindestinhalte Beratungsbericht "Energiesparberatung vor Ort" (Bafa) Informationsflyer des BMWI "Energiesparberatung vor Ort" (Bafa)
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